Grundeinkommen: eine Vision für 2020
Herr A (47 Jahre) arbeitete seit 30 Jahren in der Krankenpflege. Nach einem Burn-out beginnt er, sich neu zu orientieren. Vom Staat erhält er 750 Euro pro Monat Grundsicherung. Sollte er keine bezahlte Arbeit mehr aufnehmen, würde ihm dieser Betrag inflationsbereinigt bis an sein Lebensende zustehen.
Frau B (35) verdient in leitender Position in einem vor 10 Jahren gegründeten Forschungsinstitut zum Thema „Glück“ 7000 Euro Brutto/Monat (12x). Davon bezahlt sie 2750 Euro an Steuern plus 300 Euro Krankenversicherung. Als Altersvorsorge legt sie jährlich 10000 Euro an. Gegen Erwerbsunfähigkeit sichert sie sich mit einer privaten Versicherung ab, die vom Staat gefördert wird.
Herr C (70) arbeitet 1 Tag pro Woche (bezahlt) in einem Start-up Unternehmen und verdient sich noch ein paar Euro („schwarz“) als Leihopa dazu. Daneben engagiert er ehrenamtlich sich in einem Sozialprojekt für afrikanische Flüchtlinge. Finanziell stehen ihm eine Grundsicherung von 750 Euro, sein Arbeitseinkommen sowie seine Ersparnisse zur Verfügung. Seine „behinderte“ Tochter (35) lebt von 750 Euro Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft, die von einer Institution betreut wird, in der professionelle Betreuer, freiwillige Helfer, Freunde und Familienagehörige zusammen arbeiten.
Frau D (25), geboren in Finland, hatte nach der Scheidung ihrer Eltern die Schule abgebrochen. Nach einer Weltreise, einer abgebrochenen Lehre und schlechten Erfahrungen in der „Drogenszene“ hat es sie nach Wien verschlagen. Hier lebt sie nun von 750 Euro Grundsicherung und versucht – begleitet von einer professionell moderierten Selbsthilfegruppe – die Matura nachzuholen. Sie arbeitet außerdem in einer Initiativgruppe der lokalen Agenda 21. Nach der Matura möchte D studieren und nebenbei arbeiten.
Herr E (40), Alleinerzieher, versucht nach dem 3. Geburtstag seines 3. Kindes den beruflichen Wiedereinstieg. Dieser fällt ihm insofern leicht, als er die letzten Jahre immer schon 10-20 Stunden die Woche (vorwiegend von Zuhause, jedoch in engem Kontakt mit KollegInnen) „freiberuflich“ weiter gearbeitet hat – z.T. für seine frühere Firma, z.T. für andere Auftraggeber. Je nach „Auftragslage“ und seinen persönlichen Bedürfnissen (bzw. den Bedürfnissen seiner Familie) verdiente er dafür „netto“ 350 bis 1000 Euro zusätzlich zu den 1250 Euro, die seiner Familie als Grundeinkommen zur Verfügung stehen.
Die 3-jährige Tochter verbringt den Tag in einer von den Eltern privat organisierten „Kindergruppe“ , in der die Eltern die Arbeit professionell ausgebildeter PädagigInnen ergänzen und so nicht nur die Kosten des Systems entlasten, sondern es auch bunter machen und gleichzeitig intensiver an der Entwicklung ihrer Kinder teilnehmen.
Diese Vision basiert auf dem Modell eines garantierten Grundeinkommens in Form einer sog. negativen Einkommensteuer:
Jeder in Europa lebende Mensch erhält ein staatliches Grundeinkommen von x Euro (Kinder ggf. einen bestimmten Prozentsatz). Dieses ersetzt möglichst alle derzeit existierenden monetären Sozialleistungen. Dazu kommen für den/die einzelne(n) die derzeit üblichen Markt-Einkommen aus Erwerbsarbeit, Unternehmensgewinnen, Landwirtschaft, Vermietung, Zinseinkommen, etc.
Grundeinkommen und Erwerbseinkommen unterliegen dabei vollständig der Besteuerung
Wer kein Markteinkommen erhält, bekommt defakto das Grundeinkommen in voller Höhe. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird besteuert, sodass sich das Grundeinkommen, das man zusätzlich zum eigenen Einkommen erhält, verringert.
In Wien hat sich gestern ein "Runder Tisch Grundeinkommen" getroffen und sich auf 4 "Kriterien" als Minimaldefinition eines bedingungslosen Grundeinkommens geeinigt haben:
Bedingungslos soll die von uns geforderte Grundsicherung deshalb sein, weil wir in einem Grundeinkommen ein BürgerInnenrecht sehen, das nicht von Bedingungen (Arbeitszwang, Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit, geschlechterrollenkonformes Verhalten) abhängig gemacht werden kann.
Universell soll das Grundeinkommen sein, weil es nicht diskriminierend sein soll. Es soll also jeder und jedem zugute kommen, der/die auf Dauer in einem bestimmten Land lebt. In der Festsetzung der Höhe des Grundeinkommens unterscheiden wir zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen.
Personenbezogen. Als BürgerInnenrecht steht Grundeinkommen einer jeden Person zu und darf nicht abhängig gemacht werden von der Einkommens- oder
Vermögenssituation eines Familienmitgliedes oder eineR MitbewohnerIn.
Existenzsichernd. Grundeinkommen soll eine echte Teilhabe (materiell, sozial, kulturell) am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Daher muss es auch in existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden.
Webtipp: www.grundeinkommen.at
Frau B (35) verdient in leitender Position in einem vor 10 Jahren gegründeten Forschungsinstitut zum Thema „Glück“ 7000 Euro Brutto/Monat (12x). Davon bezahlt sie 2750 Euro an Steuern plus 300 Euro Krankenversicherung. Als Altersvorsorge legt sie jährlich 10000 Euro an. Gegen Erwerbsunfähigkeit sichert sie sich mit einer privaten Versicherung ab, die vom Staat gefördert wird.
Herr C (70) arbeitet 1 Tag pro Woche (bezahlt) in einem Start-up Unternehmen und verdient sich noch ein paar Euro („schwarz“) als Leihopa dazu. Daneben engagiert er ehrenamtlich sich in einem Sozialprojekt für afrikanische Flüchtlinge. Finanziell stehen ihm eine Grundsicherung von 750 Euro, sein Arbeitseinkommen sowie seine Ersparnisse zur Verfügung. Seine „behinderte“ Tochter (35) lebt von 750 Euro Grundsicherung in einer Wohngemeinschaft, die von einer Institution betreut wird, in der professionelle Betreuer, freiwillige Helfer, Freunde und Familienagehörige zusammen arbeiten.
Frau D (25), geboren in Finland, hatte nach der Scheidung ihrer Eltern die Schule abgebrochen. Nach einer Weltreise, einer abgebrochenen Lehre und schlechten Erfahrungen in der „Drogenszene“ hat es sie nach Wien verschlagen. Hier lebt sie nun von 750 Euro Grundsicherung und versucht – begleitet von einer professionell moderierten Selbsthilfegruppe – die Matura nachzuholen. Sie arbeitet außerdem in einer Initiativgruppe der lokalen Agenda 21. Nach der Matura möchte D studieren und nebenbei arbeiten.
Herr E (40), Alleinerzieher, versucht nach dem 3. Geburtstag seines 3. Kindes den beruflichen Wiedereinstieg. Dieser fällt ihm insofern leicht, als er die letzten Jahre immer schon 10-20 Stunden die Woche (vorwiegend von Zuhause, jedoch in engem Kontakt mit KollegInnen) „freiberuflich“ weiter gearbeitet hat – z.T. für seine frühere Firma, z.T. für andere Auftraggeber. Je nach „Auftragslage“ und seinen persönlichen Bedürfnissen (bzw. den Bedürfnissen seiner Familie) verdiente er dafür „netto“ 350 bis 1000 Euro zusätzlich zu den 1250 Euro, die seiner Familie als Grundeinkommen zur Verfügung stehen.
Die 3-jährige Tochter verbringt den Tag in einer von den Eltern privat organisierten „Kindergruppe“ , in der die Eltern die Arbeit professionell ausgebildeter PädagigInnen ergänzen und so nicht nur die Kosten des Systems entlasten, sondern es auch bunter machen und gleichzeitig intensiver an der Entwicklung ihrer Kinder teilnehmen.
Diese Vision basiert auf dem Modell eines garantierten Grundeinkommens in Form einer sog. negativen Einkommensteuer:
Jeder in Europa lebende Mensch erhält ein staatliches Grundeinkommen von x Euro (Kinder ggf. einen bestimmten Prozentsatz). Dieses ersetzt möglichst alle derzeit existierenden monetären Sozialleistungen. Dazu kommen für den/die einzelne(n) die derzeit üblichen Markt-Einkommen aus Erwerbsarbeit, Unternehmensgewinnen, Landwirtschaft, Vermietung, Zinseinkommen, etc.
Grundeinkommen und Erwerbseinkommen unterliegen dabei vollständig der Besteuerung
Wer kein Markteinkommen erhält, bekommt defakto das Grundeinkommen in voller Höhe. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird besteuert, sodass sich das Grundeinkommen, das man zusätzlich zum eigenen Einkommen erhält, verringert.
In Wien hat sich gestern ein "Runder Tisch Grundeinkommen" getroffen und sich auf 4 "Kriterien" als Minimaldefinition eines bedingungslosen Grundeinkommens geeinigt haben:
Bedingungslos soll die von uns geforderte Grundsicherung deshalb sein, weil wir in einem Grundeinkommen ein BürgerInnenrecht sehen, das nicht von Bedingungen (Arbeitszwang, Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit, geschlechterrollenkonformes Verhalten) abhängig gemacht werden kann.
Universell soll das Grundeinkommen sein, weil es nicht diskriminierend sein soll. Es soll also jeder und jedem zugute kommen, der/die auf Dauer in einem bestimmten Land lebt. In der Festsetzung der Höhe des Grundeinkommens unterscheiden wir zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen.
Personenbezogen. Als BürgerInnenrecht steht Grundeinkommen einer jeden Person zu und darf nicht abhängig gemacht werden von der Einkommens- oder
Vermögenssituation eines Familienmitgliedes oder eineR MitbewohnerIn.
Existenzsichernd. Grundeinkommen soll eine echte Teilhabe (materiell, sozial, kulturell) am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Daher muss es auch in existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden.
Webtipp: www.grundeinkommen.at
FritzHinterberger - 9. Sep, 06:26